Haarfärbeverbot für unter 16-Jährige
Hintergründe und Alternativen
Seit November 2011 müssen viele Haarfärbe-Produkte mit dem Warnhinweis „Dieses Produkt ist nicht für Jugendliche unter 16 Jahren geeignet“ versehen werden.
Warum gibt es diesen Hinweis?
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen auf Haarfarbe, insbesondere auf den Inhaltstoff para-Phenylendiamine, kurz
allergisch reagieren. Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ist diese Zielgruppe zwar sehr klein, aber da Haarfarbe zumeist am ganzen Kopf aufgetragen wird, sind die Folgen einer allergischen Reaktion heftig. Mit Rötung der Kopfhaut, bis zur extremen Anschwellung des Gesichts kann sich die Allergie bemerkbar machen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Erwachsene die möglichen Gefahren selbst einschätzen können. Jugendlichen unter 16 soll die Entscheidung jedoch nicht nicht mehr selbst überlassen werden.
Können Eltern helfen?
Ja, das können sie. Viele Friseure werden Haarfärbepräparate bei Jugendlichen nur mit dem Einverständnis der Eltern anwenden. Auch wenn das neue Gesetz, das mit November 2012 in Kraft tritt, die Farbbehandlung bei Jugendlichen nicht generell verbietet – tritt im Anschluss eine unerwünschte Reaktion auf, so haften die Friseure.
Was für Alternativen gibt es?
Strähnen
Werden bedenkliche Stoffe in der Folie als Strähnen aufgetragen, so dass kein direkter Hautkontakt besteht, wird das Allergie-Risiko minimiert. Doch auch die aufsteigenden Dämpfe können eine Reaktion hervorrufen. Auch abseits der Hochleistungs-Haarfarbe gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Naturhaar etwas aufzupeppen:
Clip-In Extensions
Am einfachsten sind Clip-In Strähnen, die gibt es auch in knalligen Farben!
Elumen
Eine leistungsstarke Haarfarbe, mit der Jugendliche nach Herzenslust färben können, ist Elumen. Hier erfahren Sie mehr über die physikalische Haarfarbe.
Echte Tönung
Vom neuen Gesetz ausgenommen ist die echte Tönung. Auch wenn diese auf Naturhaar nicht dauerhaft haftet, kann die Naturfarbe damit aufgepeppt werden.