INCI DEKLARATION

Informationen zur Deklarierung von Inhaltsstoffen in Kosmetikprodukten

Die Deklaration der Bestandteile kosmetischer Mittel hat nach den gesetzlichen Bestimmungen mit so genannten INCI-Bezeichnungen zu erfolgen. INCI steht für International Nomenclature Cosmetic Ingredient
Die INCI-Deklaration
·    Die Inhaltsstoffe werden in abnehmender Reihenfolge, entsprechend ihrer Konzentration aufgeführt. Bei Inhaltsstoffen, die weniger als ein Prozent ausmachen, muss keine Reihenfolge eingehalten werden.
·    Farbstoffe werden am Ende mit ihren CI-Nummern aufgeführt. Es ist  keine Reihenfolge vorgeschrieben. Bei Kosmetikprodukten, die in verschiedenen Farbtönen angeboten wird, können alle möglicherweise vorkommenden Farbstoffe in einer eckigen Klammer aufgelistet werden. z.B.: [+/- CI75100, CI77015, CI77289]. Das "+/-" bedeutet, dass vielleicht nur einige der Farbstoffe im Produkt enthalten sind.
·    In besonderen Fällen kann für einen Inhaltsstoff Vertraulichkeit beantragt werden. Die Kennzeichnung vertraulicher Inhaltsstoffe erfolgt durch einen siebenstelligen Code. z.B.: 600277D oder ILN5643.

Die komplette Liste der ICNI-Deklarationsbegriffe alphabetisch und übersichtlich sortiert mit der Funktion der einzelnen Wirkstoffe finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen www.bmgf.gv.at unter dem Suchbegriff INCI